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FAQ

Häufig gestellte Fragen

(Zum Öffnen anklicken)

Was ist der Unterschied zwischen Hundepsychologie nTR und Hundetrainer*in nTR?

Hundepsycholog*innen nTR beschäftigen sich damit, wie ein Hund die Welt wahrnimmt, wie er fühlt und wie er handelt. Die Hauptaufgabe der Hundepsycholog*innen ist dafür zu sorgen, dass ein Hund sich gut fühlt. Was entscheidend für sein Verhalten und Handeln ist. Und somit auch für das Zusammenleben mit dem Menschen. Hundepsycholog*innen müssen wissen, wie ein Hund lernt, wie man Verhalten verändern kann, wenn es wirklich nötig ist und wie man Hunden hilft, sich besser zu fühlen.

Hundetrainer*innen nTR werden zusätzlich zur Hundepsychologie etwas umfangreicher darin von uns geschult, wie man Hunden etwas beibringt, was Menschen von Hunden möchten. Außerdem lernt man hier, wie man eine Hundeschule führt und wie man z. B. Gruppenstunden und Gruppentrainings aufbaut und leitet sowie der Bereich Menschencoaching wird intensiver behandelt.

Kann man auch beide Ausbildungen absolvieren?

Die Hundepsychologie nTR ist bei uns komplett in der Ausbildung Hundetrainer*in nTR enthalten. Wenn man also die Ausbildung Hundetrainer*in absolviert hat, ist man automatisch Hundepsycholog*in nTR.

Kann man, wenn man die Hundepsychologie nTR absolviert hat, zur Ausbildung Hundetrainer*in nTR erweitern?

Wen man das möchte empfehlen wir, nach Abschluss Hundepsychologie, das Praxismodul Hundetrainer*in nTR zu belegen.

Muss man zu festen Zeiten online lernen?

Man kann sich vollkommen frei einteilen, wann und wo man online lernt

Braucht man spezielle technische Voraussetzungen?

Über jedes Gerät mit Onlinezugang kann man sich in unsere Onlineplattform einwählen. PC, Laptop, Tablet oder Smartphone…

Kann man die Ausbildung ggf. verlängern?

Unsere Ausbildungen haben immer eine Mindestlaufzeit. In Absprache mit uns kann man aber jederzeit individuell verlängern.

Darf ich nach Abschluss der Ausbildung automatisch gewerblich in dem Beruf arbeiten?

Wer als Hundetrainer*in oder Hundepsycholog*in gewerblich arbeiten möchte, benötigt einen Sachkundenachweis laut §11 Tierschutzgesetz (Behördliche Erlaubnis für gewerbliche Hundeausbilder).

Diesen Sachkundenachweis darf ausschließlich das am Wohnort zuständige Veterinäramt ausstellen. Wie das Amt die Sachkunde überprüft, ist Ermessenssache der jeweiligen Behörde. Die Ämter dürfen zur Feststellung der Sachkunde ein so genanntes Fachgespräch führen. Genau darauf und auf die Überprüfung der Sachkunde allgemein beim Veterinäramt, bereiten Hundepsychologie nTR und Hundetrainer*in nTR gezielt vor, nach inhaltlichen Vorgaben einer Bund/Länderarbeitsgruppe der zuständigen Länderministerien.

Man kann es zum besseren Verständnis mit dem Führerschein vergleichen. Wir sind hier so etwas wie die Fahrlehrer*innen, die auf die Führerscheinprüfung vorbereiten. Die Erlaubnisprüfung führt aber der TÜV in staatlichem Auftrag durch und stellt die Fahrerlaubnis aus.

Die Erlaubnisüberprüfung bei Hundeausbildern führt das Veterinäramt durch und stellt die Erlaubnis aus.

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